Laut diesem Bericht wird es das neue Gesetz schwer haben, vom Volk angenommen zu werden. Linke und auch rechte Parteien sind dagegen und auch ich finde, dass diese Ausweise nicht notwendig sind. Allerdings nicht aus den Gründen, wie sie vom Befürworterlager so gerne portiert und den Gegnern in den Mund gelegt werden. Nicht die Fichierung in der Schweiz stört mich, zumindest nicht extrem. Aber lesen wir doch mal, was Teletext.ch so schreibt.
Der Zugriff auf die zentrale Datenbank sei streng geregelt und der Pass sei fälschungssicher. So der Bundesrat. Halten wir fest... es ist bereits gelungen, biometrische Ausweise zu fälschen. (siehe auch Artikel bei Heise.de)
In England konnte der elektronischen Reisepass binnen Sekunden gefälscht werden. Auch deutsche Pässe sind nicht hundertprozentig sicher.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Aha... übrigens, bei einem Bestand von etwa 3 (oder waren es 4?) Millionen Schweizer Pässen wurden gerade mal 65 Fälle bekannt, in denen ein Pass gefälscht wurde. OHNE RFID-Chip drin!
Noch einmal: Der Chip kann von jedem mit technischem Verständnis ausgelesen werden, ohne dass er den Ausweis überhaupt in die Finger nimmt. RFID bedeutet nichts anderes als Radio-Frequency-Identification-Chip, also ein Chip, der Identifikationsmerkmale über Funkfrequenzen weiter gibt. Wir alle kennen das aus dem Warenhaus. Die dort zum Verkauf angebotenen Artikel werden mit einem RFID-Chip gesichert, damit sie nicht einfach so aus dem Warenhaus verschwinden.
Wäre ich ein Verschwörungstheoretiker würde ich jetzt sagen, die Schleusen an den Ein- und Ausgängen der Warenhäuser könnte man ohne Probleme umprogrammieren und so die Daten aus den elektronischen Ausweisen auslesen. Aber nicht nur das... "man" wüsste genau, wann sich ein Träger eines biometrischen Ausweises wo aufgehalten hat. Keine Science Fiction, technisch ohne weiteres machbar.
Der Autor bei Wikipedia schreibt dazu:
Der englische Begriff Radio Frequency Identification [ˈɹeɪdɪəʊ ˈfɹiːkwənsi aɪˌdɛntɪfɪˈkeɪʃn̩] (RFID) bedeutet im Deutschen Identifizierung mit Hilfe von elektromagnetischen Wellen. RFID ermöglicht die automatischen Identifizierung und Lokalisierung von Gegenständen und Lebewesen und erleichtert damit erheblich die Erfassung und Speicherung von Daten.
Quelle
Zurück zur ISA-Datenbank. Das Argument, der Schengenvertrag verlange so eine zentrale Datenbank stimmt nicht. In Oesterreich werden die Daten nach 4 Monaten (angeblich) gelöscht. In Deutschland gibt es ebenfalls keine zentrale Datenbank. Warum also in der Schweiz? Schaut man sich die Planung der Schengenstaaten an erkennt man ein Muster. Mit Schengen III sollen die befugten Behörden direkten Zugriff auf die Datenbanken der anderen Länder haben. Im Moment ist in der Schweiz noch Ripol angesagt... aber wie schnell sind diese Datenbanken verbunden?
Die Universität Jena hält im Contra zu den biometrischen Ausweisen folgende Punkte fest:
- Generalverdacht
- 2% der Deutschen haben unerkennbaren Fingerabdruck
- Datenschutz (Biometrische Datenbanken)
- Kein Terroristenschutz
- Alte Pässe fälschungssicher (6 Fälschungen in letzten 7 Jahren)
Technologie
- RFID erlaubt das unbemerkte Auslesen
- Manipulationssoftware
- doppelte Identität (Lukas Grunwald)
- Kosten (einmalig 670 Millionen Euro und jährlich etwa 610 Millionen Euro)
Quelle als pdf-Dokument
Das die Daten auch von anderen Ländern ausgelesen werden können, darüber schweigt der Bundesrat und die Mitteparteien. Aber sonst macht so ein Ausweis gar keinen Sinn. Kann jemand die Daten auslesen, dann kann er sie auch speichern. Also ist die Sicherheit der ISA (So heisst die Schweizer Datenbank, in der die Daten hinterlegt werden sollen) nicht massgebend und auch die Zugriffsberechtigungen der Schweizer Behörden sind mir relativ Schnurz. Aber, was machen die Italiener mit meinen Daten? Werden sie die Daten auch so gut schützen oder geben sie die Daten auf "Verdacht" hin an die Amis weiter?
Datenschutz Berlin schreibt:
Datenschutz bei der biometrischen Authentisierung
Die biometrische Authentisierung ergänzt die Authentisierung mit Besitz oder Wissen und führt zur wesentlich höheren Sicherheit gegen Identitätsdiebstahl durch Täuschung des Systems. Dies ist am Beispiel des biometrischen Reisepasses bzw. Personalausweises berechtigterweise in einer heftigen Diskussion eingewandt worden. Technisch-organisatorische Datenschutzziele wie die Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle nach Nr. 1, 2 und 3 der Anlage zu § 9 BDSG sind nur mit sicherer Authentisierung zu erreichen, sodass die Biometrie hier erhebliche Fortschritte bringt.
Als Sicherheitsrisiko gilt die missbräuchliche Verwendung von Templates durch den unbefugten Zugriff auf Systeme, auf denen die Templates gespeichert sind. Ein solches System ist das eben erwähnte biometrische Ausweispapier, welches das Template selbst enthält. Wenn es gelingt, das Template auszulesen, so kann es zur Fälschung von Ausweisen und somit zum Identitätsdiebstahl kommen
Die bei der Gewinnung der biometrischen Vergleichsdaten (Template, Signatur) zuerst erfassten Rohdaten enthalten Überschussinformationen, die z. B. Auskunft über Geschlecht, Alter, Ethnie oder Krankheiten geben. Es muss sichergestellt werden, dass diese Daten unmittelbar nach der Errechnung der Vergleichsdaten gelöscht werden.
Biometrische Authentisierungsysteme, die der Verdachtsgewinnung dienen sollen, können auch Unverdächtige treffen. Gleiches gilt für Systeme, die aus der Masse heraus gesuchte Personen identifizieren können (z. B. der Feldversuch auf dem Mainzer Hauptbahnhof von Oktober 2006 bis Januar 2007).
Die permanente Aufzeichnung von biometrischen Authentisierungen kann zu Bewegungsprofilen führen und dann – mit Zusatzwissen – auch zu Persönlichkeitsprofilen.
Die Aufnahme biometrischer Merkmale in Ausweispapiere wird zu Begehrlichkeiten führen, sie auch zu vielen anderen Zwecken als nur der Grenzkontrolle oder der polizeilichen Personenkontrolle zu verwenden. Dadurch bergen diese Verwendungen die Gefahr der Totalüberwachung.
Die weitere Argumentation, ohne E-Pass kein Schengen/Dublin verfängt ebenfalls nicht.
Die Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Rechts sieht vor, dass der linke und rechte Zeigefinger elektronisch auslesbar auf allen Reisedokumenten vorhanden sein müssen. Die Schweiz ist zwar grundsätzlich verpflichtet, den Schengen- Besitzstand zu wahren und Änderungen zu übernehmen, die direktdemokratischen Rechte bleiben aber ausdrücklich gewährt. D.h. die Schweiz muss in jedem Einzelfall entscheiden, ob sie die Anpassungen annehmen will oder nicht. Es besteht keine sogenannte Guillotine-Klausel, welche im Falle einer Ablehnung automatisch das ganze Vertragswerk für ungültig erklären würde. Vielmehr sind die Vertragsparteien angehalten, gemäss einem in den Abkommen festgehaltenen Verfahren gemeinsam nach einer angemessenen Lösung zur Weiterführung der Zusammenarbeit zu suchen [4] [5] [6]. Auch das Vereinigte Königreich, Irland, Bulgarien, Rumänien und Zypern sind dem Schengener Abkommen nicht vollumfänglich beigetreten.
Quelle
Ach, und wenn unsere Touristiker noch ein bisserl auf die Tränendrüse drücken... wir glauben ihnen trotzdem nicht, dass für die Schweiz extra noch einmal ein Visum ausgestellt werden müsste für Europareisende. Schlicht, weil die Schweiz die eigenen Visa-Bestimmungen erlässt und nicht ein fremdes Land.
Auch wer in die USA will braucht keine Angst zu haben. Er darf auch mit dem normalen Pass03 noch einreisen. In den USA werden die Fingerabdrücke übrigens nicht im Ausweis gespeichert. Dort muss nur ein biometrisches Bild im Ausweis integriert werden.
Noch einmal, die Gefahr, dass die Daten unbefugt von Dritten ausgelesen, damit Bewegungs- und gar Persönlichkeitsmuster erstellt werden sind zu gross. Es braucht keinen biometrischen Ausweis. Er ist weder fälschungssicherer noch ist man damit schneller durch den Zoll. Die Gefahren überwiegen bei weitem den herbei geredeten Nutzen. Darum NEIN zu den biometrischen Ausweisen!
Beitraege


Tracked: Feb 01, 10:09